Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Für die Erbringung von Dienstleistungen von
Mareike Hoesch
c/o Postflex #8248
Emsdettener Str. 10
48268 GrevenKeine Pakete oder Päckchen – Annahme wird verweigert!
E-Mail: info@fuchstexte.de
(nachfolgend „Auftragnehmerin“) gegenüber ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber / Kunde“)
- Allgemeines
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für die Erbringung von Dienstleistungen gelten für Vereinbarungen, die zwischen dem Auftraggeber und der Auftragnehmerin unter Einbeziehung dieser AGB geschlossen werden.
1.2 Der Auftrag gilt als angenommen, wenn nach Versendung des Angebotes eine kurze schriftliche Bestätigung per E-Mail eintrifft. Nach Versendung der Angebotsbestätigung (und ggf. der Zahlung der Anzahlung) wird mit der Arbeit begonnen.
1.3 Mit Annahme des Angebotes gelten die AGB als akzeptiert.
2. Vertragsgegenstand, Leistungsumfang und Lieferzeiten
2.1 Die Auftragnehmerin erbringt als selbständige Dienstleisterin Leistungen gegenüber dem Auftraggeber.
Der spezifische Leistungsumfang ist Gegenstand von Individualvereinbarungen zwischen der Auftragnehmerin und dem Auftraggeber und wird bei der Auftragserteilung vereinbart.
2.2 Die Lieferzeiten werden ebenfalls individuell im Angebot vereinbart. Bei Verzögerungen aufgrund von höherer Gewalt oder unvorhersehbaren, außerhalb des Einflussbereichs von der Auftragnehmerin liegenden Umständen zB. Krankheit, verlängern sich die Leistungs- und Lieferzeiten angemessen.
2.3 Die Auftragnehmerin erbringt die vertragsgemäßen Leistungen mit größtmöglicher Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit nach dem jeweils neuesten Stand und Erkenntnissen.
2.4 Die Auftragnehmerin ist zur Erbringung der vertragsgemäß geschuldeten Leistungen verpflichtet. Bei der Durchführung ihrer Tätigkeit ist sie jedoch etwaigen Weisungen im Hinblick auf die Art der Erbringung ihrer Leistungen, den Ort der Leistungserbringung ebenso wie die Zeit der Leistungserbringung nicht unterworfen.
2.5 Eine Korrekturschleife ist im Auftrag enthalten. Dinge, die danach noch zu ändern sind, werden zusätzlich abgerechnet. (außer, es wird individuell anders vereinbart.)
3. URHEBERRECHT, EIGENTUMSVORBEHALT UND NUTZUNGSRECHTE
3.1 Alle Texte der Auftragnehmerin unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Sie dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung der Auftragnehmerin weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung, auch von Teilen, ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt die Auftragnehmerin, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen.
3.2 Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung an den Auftraggeber über.
3.3 Die Versendung der Texte erfolgt auf Gefahr und ggf. auf Rechnung des Auftraggebers.
3.4 Sofern schriftlich nicht anders vereinbart, ist die Auftragnehmerin berechtigt, ihre Auftraggeber zu nennen, deren Logo sowie Arbeiten zum Zwecke der Eigenwerbung zu zeigen, z.B. auf der eigenen Webseite oder Social Media.
3.5 Die Auftragnehmerin darf die von ihr entwickelten Ideen, Texte, Konzepte und Werbemittel zeitlich und räumlich unbeschränkt zur Eigenwerbung nutzen.
3.6 Die Nutzungsrechte an Entwürfen, die vom Auftraggeber abgelehnt oder nicht ausgeführt wurden, bleiben uneingeschränkt bei der Auftragnehmerin.
4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
4.1 Der Auftraggeber muss dafür sorgen, dass die Auftragnehmerin sämtliche Informationen z.B. zur Zielgruppe, Daten und sonstige Dinge, wie Zugang zu Kursen o.ä., die zur Auftragserfüllung erforderlich sind, bekommt.
4.2 Für Verzögerungen und Verspätungen bei der Leistungserbringung, die durch eine verspätete und notwendige Mit- bzw. Zuarbeit des Kunden entsteht, ist der Auftragnehmerin gegenüber dem Kunden in keinerlei Hinsicht verantwortlich.
4.3 Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung.
5. Vergütung
5.1 Es gelten die individuell und dem Umfang entsprechenden, im Angebot angegebenen Preise.
5.2 Die Anfertigung von Texten und sämtliche sonstigen Tätigkeiten, die die Auftragnehmerin für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, dies gilt auch für die Erstellung von Kostenvoranschlägen, soweit sie über einfache Angebote hinausgehen.
6. FÄLLIGKEIT DER VERGÜTUNG
6.1 Die Fälligkeitsvereinbarung ist immer im Angebot enthalten.
6.2 Für einmalige Aufträge ist die Vergütung direkt nach Auftragsbestätigung fällig.
In einigen Fällen gilt, dass die Vergütung zu 50% als Vorauszahlung bei Auftragserteilung und zu 50% bei Ablieferung der Arbeit fällig wird.
Sie ist ohne Abzug sofort zahlbar. Sofern nichts anderes Individuell vereinbart wurde.
6.3 Bei einer längerfristigen Zusammenarbeit, mit festem monatlichen Betrag, wird die Rechnung am 1. des Monats gestellt und ist bis zum 14. des Monats zu bezahlen.
6.4 Bei Zahlungsverzug werden bis zu 2 Mahnungen versendet, bevor der Fall an ein Inkassounternehmen übergeben wird.
7. Haftung
7.1 Die Auftragnehmerin haftet bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Dabei ist die Haftung der Auftragnehmerin grundsätzlich auf die Höhe der für den Auftrag vereinbarten Vergütung beschränkt. Im Übrigen ist eine Haftung der Auftragnehmerin ausgeschlossen.
7.2 Der Auftraggeber stellt die Auftragnehmerin von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, die gegen die Auftragnehmerin aufgrund von Verstößen des Kunden gegen diese Vertragsbedingungen oder gegen geltendes Recht geltend gemacht werden.
7.3 Die Auftragnehmerin lässt vor der Veröffentlichung die Texte vom Auftraggeber auf sachliche und formale Richtigkeit überprüfen und genehmigen. Mit der Genehmigung geht die Haftung für die sachliche und formale Richtigkeit der Texte auf den Auftraggeber über.
7.4 Die Auftragnehmerin übernimmt keine rechtliche Prüfung der Texte. Sie haftet nicht für die rechtliche Zulässigkeit und die markenrechtliche Eintragungsfähigkeit ihrer Arbeiten.
7.5 Die Auftragnehmerin haftet für entstandene Schäden an ihr überlassenen Vorlagen, Filmen, Skripten, Layouts etc. nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
8. Freistellung und Abnahme
8.1 Beanstandungen offensichtlicher Mängel sind innerhalb von 5 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich bei der Auftragnehmerin geltend zu machen und ihr eine angemessene Frist zur Nachbesserung einzuräumen.
8.2 Eine Korrekturschleife ist im Auftrag inbegriffen.
8.3 Wünscht der Auftraggeber nach der Korrekturschleife bzw. der Freigabe von Texten Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Die Auftragnehmerin behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
8.4 Für die vom Auftraggeber abgenommenen Arbeiten entfällt jegliche Haftung der Auftragnehmerin.
8.5 Abgelieferte Arbeiten und Leistungen sowie sämtliche sonstige Tätigkeiten gelten als abgenommen, wenn der Auftraggeber:
– sie in irgendeiner Weise verwendet,
-die Rechnung bezahlt oder
-die Abnahme erklärt.
8.6 Erfolgt keine Abnahme, so gelten die abgelieferten Arbeiten und Leistungen nach einer Frist von 14 Tagen als freigegeben.
8.7 Unwesentliche Abweichungen berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme, ebenso wenig neue konzeptionelle oder inhaltliche Überlegungen auf Auftraggeberseite nach Auftragserteilung.
9. Vertragsdauer und Kündigung
9.1 Bei Einmalprojekten, endet die Zusammenarbeit nach der Beendigung der Arbeiten und Zahlung der Rechnung.
9.2 Bei längerfristigen Projekten (z.B. Kurserstellung, Social Media o.ä.), wird, wenn alles passt, eine längerfristige Zusammenarbeit angestrebt.
Die Laufzeit beträgt 3 Monate.
9.3 Der Vertrag läuft, bei Nichtkündigung, automatisch mit der Laufzeit von 1 Monat weiter und verlängert sich stillschweigend bis gekündigt wird.
9.4 Die Kündigung ist bis zu 14 Tage vor Laufzeitende schriftlich mitzuteilen.
9.5 Das Recht beider Parteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund (z. B. bei Lieferverzug oder unüberwindbaren Konflikten) bleibt unberührt.
9.6 Die Auftragnehmerin ist in diesem Falle dazu berechtigt, den bis dahin entstandenen Aufwand in Rechnung zu stellen.
9.7 Kündigt der Auftraggeber vorzeitig ohne Angabe gewichtiger Gründe, so ist die Auftragnehmerin dazu berechtigt, 75 Prozent der vereinbarten und noch nicht geleisteten Vergütung als Ausfallvergütung zu verlangen.
9.8 Die Auftragnehmerin hat alle ihr überlassenen Unterlagen und sonstigen Inhalte nach Vertragsbeendigung unverzüglich nach Wahl des Kunden zurückzugeben oder zu vernichten. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts daran ist ausgeschlossen.
Elektronische Daten sind vollständig zu löschen. Ausgenommen davon sind Unterlagen und Daten, hinsichtlich derer eine längere gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht, jedoch nur bis zum Ende der jeweiligen Aufbewahrungsfrist. Die Auftragnehmerin hat dem Auftraggeber auf dessen Verlangen, die Löschung schriftlich zu bestätigen.
10. Vertraulichkeit und Datenschutz
10.1 Die Auftragnehmerin wird alle ihr im Zusammenhang mit dem Auftrag zur Kenntnis gelangenden Vorgänge streng vertraulich behandeln. Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, die Geheimhaltungspflicht sämtlichen Angestellten und / oder Dritten, die Zugang zu vertragsgegenständlichen Informationen haben, aufzuerlegen. Die Geheimhaltungspflicht gilt zeitlich unbegrenzt über die Dauer dieses Vertrages hinaus.
10.2 Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, bei der Durchführung des Auftrags sämtliche datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere die Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes, einzuhalten.
11. Änderungen der AGB
11.1 Die Auftragnehmerin behält sich vor, diese AGB jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern. Die geänderten Bedingungen werden den Auftraggebern mindestens 14 Tage vor ihrem Inkrafttreten per E-Mail zugesendet.
11.2 Widerspricht der Auftraggeber der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb von 14 Tagen nach Empfang der E-Mail, gelten die geänderten AGB als angenommen. Die Auftragnehmerin wird den Auftraggeber in der E-Mail, welche die geänderten Bedingungen enthält, auf die Bedeutung dieser Frist gesondert hinweisen.
11.3 Im Falle eines Widerspruchs hat der Auftragnehmer das Recht, das Vertragsverhältnis unter Einhaltung der regulären Kündigungsfristen zu beenden.
12. Schlussbestimmungen
12.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
12.2 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der AGB im Übrigen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung werden die Parteien unverzüglich eine angemessene Regelung treffen, die wirtschaftlich dem am nächsten kommt, was die Parteien ursprünglich gewollt hatten.
12.3 Der Sitz der Auftragnehmerin wird als Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis festgesetzt.